1) Umfang und Gültigkeit:

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns abgeschlossenen Verträge. Alle Vereinbarungen und Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und firmenmäßigen Zeichnung aller Vertragspartner. Mündlich erteilte Aufträge und Bestellungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam, ein Schweigen gilt jedenfalls nie als Zustimmung. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis bedarf gleichfalls einer schriftlichen Bestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden für das gegenständliche Geschäft sowie für die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.

2) Preis:

Der Preis bestimmt sich ausschließlich nach dem Kaufvertrag bzw. unserer Auftragsbestätigung (die in Katalogen, Werbeprospekten und sonstigen Ankündigungen genannten Preise sind keinesfalls verbindlich). Eine Erhöhung unserer Material-, Produktions- und Lohnkosten, weiters nicht nur geringfügige Preissteigerungen und Währungsschwankungen betreffend importierter Waren bzw. solche Waren, welche in unserer Eigenschaft als Händler nur weiterveräußert werden, sowie Auftragsänderungen berechtigen uns zu einer angemessenen Preisanhebung. Fakturiert wird am Tag der – auch teilweisen – Lieferung/Leistung oder am Tag, an dem die (teilweise) Lieferung/Leistung von uns ordnungsgemäß auf Abruf bereitgehalten wird. Die genannten Preise verstehen sich als Nettopreise ohne Verpackung, Verladung und Transport. Alle Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

3) Zahlungsbedingungen:

Teillieferungen und Teilabrechnungen sind zulässig. Sämtliche Rechnungen sind unverzüglich ohne Abzug und spesenfrei zu bezahlen. Verzugszinsen werden in banküblicher Höhe verrechnet, mindestens jedoch in der Höhe, welche für ein beiderseitiges Handelsgeschäft gesetzlich vorgesehen sind. Wird Zahlung mit Wechsel oder Scheck vereinbart, so gehen sämtliche Wechselund Diskontspesen zu Lasten des Vertragspartners, wobei jener Tag maßgebend ist, mit dem das Geldinstitut eine Gutschrift auf unser Konto vornimmt. Sämtliche Zahlungen des Vertragspartners können entgegen ihrer Widmung auch auf ältere fällige Forderungen angerechnet werden.

4) Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Eine Verpfändung, Übereignung zu Sicherungszwecken oder zur Veräußerung der gelieferten Ware ist ausschließlich mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Im Falle der Weitergabe unserer Waren oder Teilen davon ist der Vertragspartner verpflichtet, diesen Eigentumsvorbehalt vollinhaltlich an seine Abnehmer (Rechtsnachfolger) zu überbinden und zwar auch mit dieser Überbindungsverpflichtung als Verpflichtung aller weiteren Abnehmer (Rechtsnachfolger). Andernfalls sind wir berechtigt, unser Eigentum auf Kosten des Vertragspartners zurückzufordern und ist dieser zur Herausgabe verpflichtet. In diesem Falle sind der Vertragspartner und dessen Rechtsnachfolger schadenersatzpflichtig.

5) Erfüllungsort, Lieferzeit, Lieferungsart:

Erfüllungsort für die Lieferung/Leistung sowie für die Zahlung ist unser Geschäftssitz. Wird der angegebene Liefertermin nicht eingehalten, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die Verpackung, Verladung, der Transport und die Zustellung der zu liefernden Ware erfolgen in allen Fällen auf Gefahr und Kosten des Kunden. Transportversicherungen sind vom Kunden abzuschließen.

6) Gewährleistung:

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, eine allfällige Mängelbehebung findet nach Wahl des Lieferanten entweder am Standort Kronstorf oder an einem anderen – vom Lieferanten zu benennenden – Ort statt. Die mit der Mangelbehebung verbundenen Reise- und Transportkosten sind vom Kunden zu tragen. Übersendete Gegenstände sind vom Kunden auf seine Kosten angemessen zu versichern und reisen auf seine Gefahr. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mangelfolgeschäden. Dem Kunden obliegt der Beweis, dass die Leistung/Ware im Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war. Auftretende Mängel sind uns unverzüglich – spätestens binnen 7 Tagen ab Auftreten des Mangels – unter Angabe von Art und Umfang des Mangels bei sonstigem Anspruchsverlust schriftlich bekannt zu geben. Im Falle rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Ware/Leistung. Die mangelhafte Ware ist auf Kosten des Vertragspartners an uns zurückzustellen. Der Lieferant kann nach seiner Wahl auch ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen anstelle von Verbesserung/Austausch sogleich von der Möglichkeit der Preisminderung oder Wandlung Gebrauch machen.

7) Schadenersatz:

Der Lieferant haftet lediglich für Schäden, welche auf vorsätzliches Verhalten von ihm oder ihm zurechenbaren Personen zurückzuführen sind. Der Kunde hat jedes von ihm behauptete Verschulden des Lieferanten oder diesem zurechenbaren Personen zu beweisen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, reinen Vermögensschaden, Mangelfolgeschäden, sowie für Schäden wegen verspäteter Lieferung und Leistung ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner hat bei sonstigem Anspruchsverlust eine angemessene Frist zur Schadensbehebung zu setzen. Die Schadensbehebung kann nach Wahl des Lieferanten durch eigene Mitarbeiter oder durch Dritte in angemessenem Zeitraum ohne Minderung des vereinbarten Entgelts durchgeführt werden. Bei unsachgemäßer Montage, Benützung oder Bedienung der gelieferten Waren oder bei sonstigen Eingriffen oder Reparaturversuchen durch den Vertragspartner oder durch Dritte erlöschen alle Ansprüche auf Schadenersatz oder Gewährleistung.

8) Sonderbestimmungen für Hard- und Software:

Der Kunde ist sich bewusst, dass es keine absolute, jeden Ausfall ausschließende Betriebssicherheit gibt. Bei Missbrauch, fehlerhafter Anwendung, sowie bei Verwendung des Produktes mit anderen Erzeugnissen, bei denen die Funktionalität der Ware nicht ausdrücklich zugesichert wurde, ist eine Haftung gänzlich ausgeschlossen. Darüber hinaus haften wir auch nicht für Verlust von geschäftlichen Informationen oder Daten, Schäden aus Betriebsunterbrechungen oder für entgangenen Gewinn sowie Kosten für Datenwiederbeschaffung.

9) Rechnung:

Jegliche Aufrechnung gegen unsere Ansprüche durch Vertragspartner, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

10) Schlussbestimmungen:

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird je nach sachlicher Zuständigkeit ausschließlich das Bezirks- bzw. Landesgericht Linz vereinbart. Weiters wird die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart. Sind oder werden einzelne Teil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar, so bleiben die restlichen Bestimmungen hievon unberührt. Die betroffenen Bestimmungen sind mittels Auslegung gem. § 864 ABGB durch solche Regelungen zu ersetzen, die den ursprünglich beabsichtigten Zweck am besten erfüllen.